24.03.2024
Ein weiteres Mal darf ich Jürgen bei mir zu Gast willkommen heißen. Zusammen besprechen wir heute einige Punkte rund um den Grundsteuerwert und können hoffentlich ein paar Fragen klären!
In letzter Zeit habe ich immer mehr Nachfragen zum Thema Grundsteuerwertbescheide/-messbescheide bekommen.
Achtung! ->gilt nur für Baden-Württemberg
In Baden-Württemberg wird das Bodenwertmodell angewandt. Das dient dazu, ein Grundstück definieren zu können.
Hierbei wird …: a) die Fläche des Grundstückes b) Bodenrichtwert sowie c) der Grundsteuerwert herangezogen.
Zu beachten ist, dass der Bodenrichtwert etwas anderes darstellt als der Bodenwert. Oftmals wird nämlich nur der Bodenrichtwert herangezogen, was zu ungenauen Aussagen führen kann.
- Wann sollte man das Verfahren/Berechnung hinterfragen?
„Immer dann, wenn der Bodenwert niedriger ist als der Bodenrichtwert.“
In solchen Fällen sollte der Bescheid überprüft werden.
Gerade bei untypischen Gegebenheiten wie …
- Übergröße des Grundstückes
- Belastungen durch Rechte Bsp. Einschränkung der Nutzung,
kann es zu Fehleinschätzungen kommen.
Zudem kann es hilfreich sein, sich ein Sachverständiger mit dazu zu holen. Dieser bringt weitaus mehr Erfahrung mit und kann ihnen bei Fragen sowie der Bearbeitung des Grundstückswertes weiterhelfen. Wird ihnen der Grundsteuerwertbescheid geschickt, macht es Sinn, Einspruch einzulegen.
Als Eigentümer sollte man sich abzusichern & schützen, denn man weiß nicht, ob und wie lange die Grundsteuerreform weiter standhält.