Mit unserem Gutachten weisen Sie eine verkürzte Restnutzungsdauer Ihrer vermieteten Immobilie nach und sparen bares Geld durch eine Steuerminderung
Für die Bewertung von Immobilien gibt es verschiedene Verfahren. Die Immobilienwertermittlungsverordnung (ImmoWertV) definiert hier drei konkrete Verfahren. Das Sachwertverfahren ermittelt den Wert anhand der Herstellungskosten unter Berücksichtigung des Zustands und des Alters der Immobilie. Daneben ist gibt es das Ertragswertverfahren, das für die Bewertung im Wesentlichen auf die erzielbaren Mieteinnahmen abzüglich der Bewirtschaftungskosten abstellt. Zu guter Letzt kennt die ImmoWertV das Vergleichswertverfahren; hier wird der Immobilienwert durch Heranziehung von Verkaufsfällen ähnlicher Objekte ermittelt.
Alle genannten drei Verfahren sind in Ihrem Rechenweg und der zu berücksichtigenden Faktoren genau in der ImmoWertV definiert.
Neben diesen offiziellen normierten Verfahren gibt es noch verschiedene überschlägige Methoden, die vor allem von Immobilieninvestoren und Immobilienmaklern für eine schnelle erste Preiseinschätzung verwendet werden.
Hier wird beispielsweise mit einem pauschalen Wertansatz pro Quadratmeter Wohnfläche gerechnet oder es wird auf den Ertrag – also die Mieteinnahmen – der Immobilie abgestellt. Im zweiten Fall kann mit einem sogenannten Kaufpreisfaktor gerechnet werden:
Jahresnettokaltmiete x Kaufpreisfaktor = Immobilienwert oder mit einer Renditeerwartung, die der Käufer an sein Immobilieninvestment stellt mit folgender Formel:
𝐽𝑎ℎ𝑟𝑒𝑠𝑛𝑒𝑡𝑡𝑜𝑘𝑎𝑙𝑡𝑚𝑖𝑒𝑡𝑒𝑛
𝑅𝑒𝑛𝑑𝑖𝑡𝑒𝑒𝑟𝑤𝑎𝑟𝑡𝑢𝑛𝑔 𝑖𝑛 % = 𝐼𝑚𝑚𝑜𝑏𝑖𝑙𝑖𝑒𝑛𝑤𝑒𝑟𝑡
Bei diesen überschlägigen Verfahren werden der Zustand der Immobilie, das Alter und Instandhaltungsrückstau nur über die jeweiligen Faktoren – also dem Kaufpreisfaktor oder der Renditeerwartung – berücksichtigt.
Verkehrswertgutachten sind sehr aufwändig in der Erstellung. Der aufwändigste Teil ist, alle
erforderlichen Unterlagen und Informationen zu beschaffen, zu sichten und die Erkenntnisse
hieraus im Gutachten nachvollziehbar und vollständig zu dokumentieren. Ein Fremder Dritter, der das Gutachten später liest, muss aus diesen Tatsachenbeschreibungen den vollständigen Sachverhalt erfassen können und alle Informationen entnehmen können, die für die Bewertung
der Immobilie relevant sind.
Es werden in dieser Tatsachenfeststellung dann ausführlich beschrieben:
An dieser Stelle müssen regelmäßig viele Dinge vom Sachverständigen geprüft und dokumentiert werden, die am Ende keine Auswirkung auf den Wert der Immobilie haben.
Wenn Sie die Immobilie kennen und zunächst einen überschlägigen Wert benötigen, bspw. für Ihre Vermögensaufstellung oder als Entscheidungsgrundlage für einen An- oder Verkauf, kann auf die ausführliche Tatsachenfeststellung verzichtet werden.
Es wird dann unterstellt, dass
Unserem Besichtigungsservice führt einen Ortstermin gemeinsam mit Ihnen durch, besichtigt Ihre Immobilie und erstellt eine Fotodokumentation. Das bedeutet, dass der Ortstermin von einer Hilfsperson und nicht vom Sachverständigen persönlich ausgeführt wird. Die Besichtiger sind sehr gut ausgebildet und führen die Termine routiniert durch.
Auftragserteilung
Ortstermin
Immobilienwert
Eine Marktpreisermittlung ist immer dann sinnvoll und ausreichend, wenn Sie
Immer dann, wenn Sie einen Verkehrswert iSd. § 194 BauGB benötigen, ist die
Marktpreisermittlung nicht ausreichend. Das ist insbesondere in folgenden Fällen der Fall:
Der Honorar für ein Gutachten beträgt
• für eine Eigentumswohnung 990,- € inkl. MwSt
• für Ein- und Zweifamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser 1.190,- € inkl. MwSt
• für Mehrfamilienhäuser bis 10 Wohnungen 1.490,- € inkl. MwSt
• Größere Objekte, Gewerbeobjekte und Sonderkonditionen ab 3 Gutachten auf Anfrage.
In der Regel profitieren Sie bereits bei der ersten Steuererklärung und haben die Kosten wieder refinanziert.
REHKUGLER Immobilien
Bärenplatz 5
88069 Tettnang
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