26.05.24
In diesem Video gibt es ein erneutes Update zur Restnutzungsdauer 2024.
Am heutigen Online-Stammtisch spreche ich unteranderem über die Themen, Absetzung zur Abnutzung. Umgangssprachlich, als „Abrechnung“ bekannt. Hierbei gebe ich euch eine grobe Zusammenfassung der wichtigsten Punkte sowie einen Leitfaden für die Bearbeitung/Aufteilung der Anschaffungskosten.
Die Anschaffungskosten setzten sich aus den Wirtschaftsgütern: Grund und Boden sowie dem Gebäude zusammen. Für die Steuererklärung ist allerdings nur das Gebäude interessant. Hier sollte sich aufjeden Fall Zeit genommen werden für die Aufteilung und später zum Kaufvertrag hinzugezogen werden.
Bei der Aufteilung eignet sich am besten eine Exel Tabelle oder man lädt sich über die Arbeitshilfe Bundesfinanzministerium, Aufteilung der Anschaffungskosten > eine Exel-Tabelle vom BMF (vers. Berechnungen möglich –
->Sach-, Ertrags-, Vergleichswertverfahren) herunter.
Aufteilung wird anschließend in Kaufvertrag übernommen.
Finanzämter sind nun in der Beweispflicht und müssen eigene Recherche leisten, bei Einspruch.
Möglicherweise kann es bei einer Falscheinschätzung des Gebäudes zu einer Rückweisung des Gutachtens seitens der Finanzämter kommen oder sogar zu einem Rechtsstreit.
Steuerlast: „Umso höher die Abschreibung für die Immobilie ist, desto weniger Steuern bezahlt man/ werden abgerechnet.“
Die Formel lautet> Anschaffungskosten des Gebäudes x Abschreibungssatz von (2,0 bzw. bei älteren Gebäuden 2,5%)
Im nächsten Schritt zeige ich euch anhand von Beispielen unterschiedliche Fälle der Restnutzungsdauer auf. (Gutachten)
Bei der Restnutzungsdauer gibt es verschiedene Ansätze – Hier stellt sich die Frage: Wie lange kann ich das Gebäude noch Nutzen?
1.Juristische Restnutzungsdauer (rechtliche Gründe),
2. Technische Restnutzungsdauer (Technische Aspekte),
3. Wirtschaftliche Restnutzungsdauer (wirtschaftlich betreiben/ vermieten – lohnt sich das?)
Hier gibt es ein nominiertes Verfahren. Dieses enthält verschiedene Punkte, womit der modernisierte Grad bestimmt wird.
Im nächsten Punkt geht es um die momentane Rechtslage. Durch einige Änderungen die vorgenommen wurden durch die Finanzbehörde (Arbeitsauftrag), gibt es neue Auflagen für die Finanzämter. Diese geraten nun in die Position immer mehr Gutachten abzulehnen, durch neuen Arbeitsauftrag.
Finanzgericht bestätigt diese Form der Berechnung/ Rechtsprechung als zulässig.
Des Weiteren wird zum Schluss, die Praxis genauer beleuchtet.
a) Hierunter zählt unter anderem die Besichtigung eines Gebäudes
Beachte! Gutachten haben unterschiedliche Ansätze von Bundesland zu Bundesland.
b) Evaluation der Finanzämter von Gutachten
c) Bei Ablehnung Einspruch einlegen
d) Finanzgericht/ BFH prüft Gutachten
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