Erfahrungen & Bewertungen zu Rehkugler GmbH

23.08.2023

In diesem Video stellt Jürgen einige Fragen zum Thema Kaufpreisaufteilung an Markus. Hierbei wird ein komplexes Themengebiet behandelt, was allerdings auf die wichtigsten Punkte reduziert wurde… und so hoffentlich verständlich für den Zuschauer/innen rüberkommt.

Was heißt es, den Kaufpreis aufzuteilen?

= Steuerliche Aufteilung des Kaufpreises/ der gesamten Anschaffungskosten.

Es geht hierbei um Anlageobjekte, dies sind vermietete Immobilien. ->Dafür kann das Gebäude abgeschrieben werden.

(Der Eigennutz ist davon eher ausgeschlossen.)

Zuerst vereinbart man den Verkaufspreis. Dieser bezieht sich auf Grund und Boden sowie dem Gebäude. Wird als Immobilie bezeichnet und schließt bei Kauf von Grund und Boden automatisch das Gebäude mit ein. (Insgesamt)

Die Abschreibung erfolgt dann durch das Finanzamt.

Unterschied, Gebäude kann sich abnutzen. Grund und Boden nicht, hier gibt es keine Abschreibung.

Danach erfolgt die Aufteilung des Kaufpreises zw. Grund und Boden & Gebäude. Hier wird ermittelt, wie viel von dem Kaufpreis auf das Grundstück entfällt und wie viel auf das Gebäude?

Die Aufteilung soll verhindern, dass man möglicherweise zu viel abschreibt.

Wie macht man eine Kaufpreisaufteilung?

Mittlerweile sind laut BFH mehrere/ alle Wertermittlungsmethoden möglich.

Bsp. Vergleichswertverfahren, Ertragswertverfahren oder Sachwertverfahren

Diese können bei der Verkaufspreisermittlung herangezogen werden.

Achtung!

  • Teilwert muss ins Verhältnis gesetzt werden.
  • Hierfür muss man den Teilwert eines Gebäudes ermitteln, was ziemlich herausfordernd sein kann
  • Zudem ist es wichtig, diese Aufteilung im Kaufvertrag festzuhalten

Ratsam ist es, sich bereits im Vorfeld mit dem Thema zu beschäftigten und die Aufteilung im Kaufvertrag festzulegen. Beide Parteien (Käufer und Verkäufer) müssen sich dabei einig sein. Aufteilung sollte in einem angemessenen Verhältnis stehen.

Wurde dies bereits im Vorfeld beschlossen, muss sich das Finanzamt an diese Aufteilung halten.

Im Internet findet man unter anderem eine Arbeitshilfe des Bundesfinanzministeriums. Hierbei kann die Tabelle einfach heruntergeladen werden und bei der Werteinteilung behilflich sein.

Wird man daraus auch nicht schlauer, kann der Weg über den Sachverständigen gewählt werden und bei der Aufteilung helfen.

https://www.youtube.com/watch?v=LUJR4vU-fzg

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