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26.11.23

Die Grundsteuererklärungen wurden mittlerweile alle vollständig abgegeben und die ersten Grundsteuerwertbescheide sind bereits von den Finanzämtern in den Briefkästen eingegangen.

Die Grundsteuerreform ist jedoch immer noch sehr umstritten und ist evtl. sogar verfassungswidrig. Hier wird sich in Zukunft das Bundesverfassungsgericht drum kümmern. Man geht davon aus, dass dies erst in 2-3 Jahren entschieden wird.

Wie du dich auf die neue Grundsteuerreform vorbereiten kannst und was zu beachten ist. Erfährst du in diesem Video!

Die Besonderheit der neuen Grundsteuer liegt darin, dass man zwei Bescheide erhält. Einmal den Grundsteuerwertbescheid und den Grundsteuermessbescheid. Diese sind verbindlich und können nicht angefochten werden. Zudem gibt es einen dritten Bescheid. Der Grundsteuerbescheid von der Gemeinde ausgehend.

Die Gemeinden legen den Hebesatz individuell fest. Es gibt also keine Vorgaben/Regelungen, weder vom Bund noch von den Ländern. Zudem gibt es keine Obergrenze der Hebesätze. Auch wenn einige Gemeinden noch keine Grundsteuer erheben, scheint sich die Mehrheit der Gemeinden auf die neue Grundsteuerreform im Jahr 2025 drauf vorzubereiten und die Hebesätze immer weiter anzupassen.

Die unbegrenzte Erhöhung der Hebesätze stellt einen entscheidenden Kritikpunkt dar. Denn durch den hohen Steuersatz können Steuerpflichtige schlicht und ergreifend erdrosselt werden.

Habt ihr schon mal von dem „Erdrosselungsverbot“ gehört?

Das Erdrosselungsverbot besagt, dass Abgaben nur in dem Maße erhoben werden sollten/dürfen, wie sie den Abgabepflichtigen nicht „erdrosseln“.

Ein weiterer Kritikpunkt ist die zeitliche Versetzung der Grundsteuerfestsetzung. Der Grundsteuerbescheid sowie mögliche Gesetze und Hebesätze werden erst 2025 bekannt gegeben. Dadurch kann der jeweilige Steuerpflichtige nicht einsehen, welche Grundsteuer er ab 2025 zuzahlen hat. Dies führt zu Unsicherheiten der Zahlungspflichtigen.

Bestimmtheitsgebot= … besagt, dass eine rechtliche Regelung hinreichend klar und unmissverständlich sein muss, sodass der Normadressat weiß, welches Verhalten rechtlich erlaubt oder verboten ist.

Es wird allg. empfohlen, gegen die Grundsteuerwertbescheide einen Einspruch einzulegen. Wird der Einspruch abgelehnt, macht es Sinn, Kontakt mit einem Steuerberater aufzunehmen. Aktuell sollte der Grundsteuerwertbescheid offengehalten werden.

https://youtu.be/NExU9SHY4Ro?si=Wf6Ayuhz_Nbxcx1i

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