Erfahrungen & Bewertungen zu Rehkugler GmbH

10.03.2024

In diesem Beitrag spreche ich mit Jürgen über den aktuellen Stand der Restnutzungsdauer.

Seit circa 2-3 Monaten kommt es immer mehr zu Ablehnungen der Gutachten bei Ämtern. Doch warum?

Im Februar 2023 kam es zu einem neuen Schreiben des BMF (Bundesministerium für Finanzen), wie ein Restnutzungsgutachten auszusehen hat. Die Folge: Finanzämter lehnen durch den neuen Arbeitsauftrag immer mehr Gutachten ab.

Jedoch ist das Schreiben in manchen Punkten widersprüchlich/unlogisch formuliert und stößt bei vielen Steuerpflichtigen/ Immobilieneigentümern auf Unverständnis.

Durch die Gesetzesänderung wird es Eigentümern deutlich schwerer gestaltet, eine Bewilligung auf die Restnutzungsdauergutachten zu erhalten.

Der BFH (Bundesfinanzhof) -> existiert die höchrichterliche Rechtsprechung. Ist ein wirksames Urteil, was Berechnungen der Restnutzungsdauer gelten lässt.

Auch wenn Finanzämter die Gutachten im ersten Schritt ablehnen, lohnt es sich dranzubleiben. Dabei sollte bei Einspruch bei Stellungnahme dieser aufrecht erhalten werden. Denn im zweiten Schritt werden diese Gutachten meist akzeptiert.

https://www.youtube.com/watch?v=xbAQGJIWw04

 

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