Erläuterungen zu den einzelnen Punkten, finden Sie auf dieser Seite.
Abriss- und Entsorgungskosten
Die Gebäudeversicherung leistet im Fall eines Schadens, zum Beispiel Brand, die vertraglich vereinbarte Summe. Im Brandfall entstehen jedoch weitere erhebliche Kosten für Immobilieneigentümer. Dies sind zum Einen Kosten für die Entsorgung der beschädigten Gebäudeteile und zum Anderen die Abrisskosten des Gebäudes. Darüber hinaus kann durch einen Brand das Grundstück verunreinigt werden, was erhebliche Kosten im Bereich der Bodenaufbereitung nach sich zieht. Vorteilhaft ist, wenn im Versicherungsvertrag nicht nur der Wiederaufbau des Gebäudes bezahlt wird, sondern auch die Abriss- und Entsorgungskosten. Dieser Punkt ist im Versicherungsvertrag separat geregelt.
Elementarschäden
Gebäude können auf unzählige Weise beschädigt werden. Der klassische Fall ist der Gebäudebrand. Die Gebäudebrandversicherung ist die am häufigsten verbreitete Gebäudeversicherung. Weitere Gefahren können über eine Elementardeckung abgesichert werden. Dies sind Schäden am Gebäude aufgrund:
Bedingungswerk des Versicherungsvertrags
Jedes Versicherungsunternehmen gestaltet individuelle Tarife. Deshalb weichen auch Bedingungen der einzelnen Gesellschaften oft stark voneinander ab. In den Bedingungen wird geregelt, durch welches Ereignis der Versicherungsnehmer welche Leistung bezieht. Zu beachten sind hierbei Entschädigungsgrößen und Ausschlussklauseln.
Versicherungswert 1914:
Um im Falle eines Schadens eine ausreichende Leistung zu bekommen, sollte das Gebäude richtig berechnet sein. Hierzu gibt es die Möglichkeit der Ermittlung des „Wert 1914“. Dieser stellt die Basis der Berechnung dar. In Verbindung mit dem aktuellen Baupreisindex ist das Gebäude immer zu den aktuellen Preisen versichert.
Tipp: Lassen Sie Ihre Immobilie und Ihren Vertrag durch unsere Spezialisten prüfen und erleben somit kein böses Erwachen im Schadenfall Sollten Sie eine Immobilie kaufen, übernehmen Sie nicht bedenkenlos den Wert von der bestehenden Versicherung, sondern lassen Sie den aktuellen Wert berechnen.
Grobe Fahrlässigkeit:
Der „Verzicht der groben Fahrlässigkeit“ sollte Bestandteil Ihres Vertrages sein. Mit diesem Punkt verzichtet der Versicherer vollständig auf sein Recht, die Versicherungsleistung im Schadenfall zu kürzen.
Beispiel: Beim Kochen klingelt es an der Haustüre. Es wurde vergessen den Herd auszuschalten und während dem Gespräch an der Türe kommt es zum Ölbrand. Der Schaden beläuft sich auf mehrere Tausend Euro. Der Versicherer reguliert nur einen Teil des Schadens.
Bauliche Veränderungen/Renovierungen
Bauliche Veränderungen sollten dem Versicherer unverzüglich angezeigt werden. Jede Art von wertsteigernden Maßnahmen (An- Um- oder Ausbau) verändern die Versicherungssumme und somit auch die Leistung des Versicherers im Schadenfall.
Beispiel: Erweiterung der Garage, Anbau eines Wintergartens, Erneuerung sanitären Einrichtungen
Herzlichen Dank an unseren Partner:
Alexander Ernst
Finanzmakler-Bodensee
REHKUGLER Immobilien
Bärenplatz 5
88069 Tettnang
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